Reisebürosicherungsverordnung - RSV

Kundengeldabsicherung gemäß EU-Pauschalrichtlinie vom 13. 06. 1990 (90/314/EWG, Artikel 7) im österr. Recht gemäß Reisebürosicherungsverordnung (RSV) BGBL. II Nr. 316/1999, BGBL.II Nr.563 / 2003 und BGBL.II Nr. 402/2006 umgesetzt.

Veranstalter: CAT Reisebüro, Claudia Tischler Ges.m.b.H, Eintragungsnummer 1998/0426 im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend..

Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters CAT Reisebüro, Claudia Tischler Ges.b.H unter folgenden Voraussetzungen abgesichert:
Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 10% des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens zwei Wochen vor Reiseantritt - Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert.

Versicherer ist die Europäische Reiseversicherungs AG; Polizzennummer: 404 507 515 /02.

Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler Europäische Reiseversicherungs AG, Kratochwjlstrasse 7, 1220 Wien, Tel.Nr.+43/1/317 25 00, Fax.Nr.+43/1/319 93 67 vorzunehmen.


Sie können sich unsere allgemeinen Reisebedingungen auch über nachstehenden Link als PDF herunterladen oder ausdrucken.

Allgemeine Reisebedingungen"Reisebürosicherungsverordnung" (rsv.pdf, 1 Seite, Dateigröße 44 KB)

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